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Keine Überspannung der Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen

(hier: Koch)

VVG § 14; ZPO § 286

  1. Die Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen darf dem Versicherten, der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung begehrt, nicht durch übersteigerte Anforderungen erschwert werden. War er als Koch in einem Eiscafé tätig, genügt eine Zusammenfassung in Stichworten, aufgrund derer sich jeder Dritte die konkrete Tätigkeit unschwer vorstellen kann.
  2. Sehen die Versicherungsbedingungen für einen Selbstständigen die Verpflichtung zu einer zumutbaren Umorganisation vor, gilt dies für den aufgrund eines Dienstvertrags mit einem Betriebsinhaber Tätigen nur dann, wenn ihm dort ein Direktionsrecht über die Mitarbeiter des aufnehmenden Betriebs und die Möglichkeit, betriebliche Ablaufe umzugestalten, vertraglich eingeräumt ist.
  3. Die Klausel in denAVB, wonach der Anspruch mit Ablauf des Monats entsteht, in dem Berufsunfähigkeit eingetreten ist, bedingt § 14 VVG nicht ab.

OLG Dresden, Urteil vom 27.3.2018 (4 U 1519/17) VersR 2018, 921