Keine Verrechnung von Freizeit und Arbeitserleichterungen mit der Einkommensdifferenz im Nachprüfungsverfahren
BB-BUZ §6 Abs. 1S.2
Im Nachprüfungsverfahren können bei der Prüfung, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, ein höherer Freizeitanteil und Arbeitserleichterungen nicht berücksichtigt werden.
BGH, Urteil vom 7.12. 2016 (IV ZR 434/15, Rostock) VersR 2017, 147
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