Anspruch der Erben auf Zugang zum Benutzerkonto beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks
BGB §§ 307 Abs. 1 und 2, 1922 Abs. 1; TKG § 88; DSGVO Art. 6 Abs. 1
Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.
BGH, Urteil vom 12.07.2018 (III ZR 183/17, LG Berlin) VersR 2019, 111
Darlegungslast der Eltern beim illegalen Filesharing über den Familienanschluss – Loud
GG Art. 6 I, 14 I; GRCh Art. 7, 17 II, 47; UrhG §§ 85 I 1, 97 II 1; ZPO §§ 138, 383, 384
Wohnungsinhaber muss volljährige Besucher oder Gäste nicht über Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen aufklären