Verkehrsunfallrecht

Keine Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschlage

Keine Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschlage bei zumutbarer Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit

BGB §§ 249 Abs. 2,254 Abs. 2

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Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

ZPO §§ 284, 286; BDSG §§ 6 b, 28

  1. Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.
  2. Die Verwertung von so genannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.

BGH, Urteil vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) NJW 2018, 2883

Regulierungsfrist | Kfz-Haftpflichtversicherung

Regulierungsfrist beträgt in der Regel maximal vier Wochen

BGB §§ 271,286; ZPO §§ 91 a, 269

  1. Der Geschädigte kann nach Vorlage des Anspruchsschreibens erwarten, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer kurzfristig mitteilt, ob, inwieweit und wie lange eine Prüfung stattfindet.
  2. Die Dauer der Prüffrist ist von der Lage des Einzelfalls abhängig, betragt in der Regel aber maximal vier Wochen.

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 6.2.2018 (22 W 2/18) VersR 2018, 928