Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beschädigung des Nachbargrundstücks durch ein mit Dacharbeiten beauftragtes Unternehmen
BGB §§ 906 Abs. 2 S. 2,1004 Abs. 1
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lasst, ist als Störer i. S. d. § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus in- folge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.
BGH, Urteil vom 9.2.2018 (VZR 311/16, Naumburg) VersR 2018, 488
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2017, 1151 abgedruckten Urteil des OLG Naumburg vom 14.1.2016 (4 U 52/15)]