Miet- und WEG-Recht

Ihr Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentums-Recht in Buxtehude.

Ich möchte Ihnen weiterhelfen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Service für den Mieter & Vermieter

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist seit 20 Jahren ein Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei, in dem ich meine Mandanten – sowohl Vermieter wie Mieter – kompetent und erfolgreich außergerichtlich und bei Gericht berate und vertrete. Beide Bereiche sind komplexe Rechtsgebiete, die eine Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll und oft sogar erforderlich machen, um berechtigte Ansprüche erfolgreich durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können.

Mietrecht

Im Mietrecht berate und vertrete ich Sie bei:

  • der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • fristloser und fristgemäßer Kündigung infolge von Zahlungsverzug und aus anderen Gründen
  • Eigendarfskündigungen

  • Räumungen
  • Schadenersatzansprüchen aus dem Mietverhältnis
  • Renovierungsansprüchen
  • Mietkautionsansprüchen
  • Mängeln und Minderungsansprüchen
  • Mieterhöhungen, insbesondere bei Modernisierung oder bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Nebenkostenabrechnungen 


Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts gehört Ihre erfolgreiche Beratung und Vertretung als Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer oder Verwalter zu meiner Tätigkeit. Sie umfasst:

  • die Prüfung und rechtliche Bewertung von Teilungserklärungen, Beschlüssen und des Handelns von Wohnungseigentümern und Verwaltern, insbesondere auch eine Anfechtung nichtiger oder rechtswidriger Beschlüsse der Gemeinschaft,
  • die Erstellung und Prüfung von Verwalterverträgen
  • Fragen der Bestellung und Entlassung des Verwalters
  • die Klärung der Rechte und Pflichten des Verwalters und der Wohnungseigentümer untereinander
  • Fragen des Gemein- und Sondereigentums
  • die Verfolgung und Durchsetzung von Wohngeldansprüchen
  • die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Mieter eines Wohnungseigentümer

Persönliche Beratung vor Ort

Ich lege Wert darauf, mit meinen Mandanten im ersten Gespräch auch die Kosten meiner Tätigkeit zu besprechen. Auf diese Weise entstehen gar nicht erst Missverständnisse über die Höhe meiner Vergütung oder aber gar Ärger bei der Übersendung meiner Kostenrechnung.

Sie können sich auch vorab unter dem Punkt Vergütung informieren.

Aktuelle Rechtsprechung

Untervermietung auch bei 1-Zimmer-Wohnung

BGB § 553 Abs. 1 1. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte … Weiterlesen …

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