Im Mietrecht berate und vertrete ich Sie bei:
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts gehört Ihre erfolgreiche Beratung und Vertretung als Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer oder Verwalter zu meiner Tätigkeit. Sie umfasst:
Ich lege Wert darauf, mit meinen Mandanten im ersten Gespräch auch die Kosten meiner Tätigkeit zu besprechen. Auf diese Weise entstehen gar nicht erst Missverständnisse über die Höhe meiner Vergütung oder aber gar Ärger bei der Übersendung meiner Kostenrechnung.