In diesem Rechtsgebiet bin ich seit 26 Jahren schwerpunktmäßig tätig und kenne aufgrund meiner beruflichen Vita beide Seiten der Medaille.
Im Privatversicherungsrecht geht es meistens um die Geltendmachung berechtigter versicherungsvertraglicher Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen aus dem Versicherungsvertrag.
Ich berate Sie sowohl als Versicherungsnehmer(in) und als auch als Versicherungsunternehmen in allen Versicherungszweigen, insbesondere aber in den Bereichen
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Problemfelder sind üblicherweise die
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers
Risiken und Folgen einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Versicherungsprämie
Folgen einer Unterversicherung
Gefahrerhöhung
Anzeigepflichten nach dem Schadenfall
Höhe der bedingungsgemäßen Leistung
Nach Darlegung Ihres Falles prüfe ich für Sie die für den jeweiligen Versicherungszweig geltenden und dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung der sich aus dem Versicherungsschein ergebenden vertraglichen Regelungen, da diese gegenseitigen Rechte und Pflichten des Versicherten und des Versicherers bestimmen, und kläre für Sie die Sach- und Rechtlage.
Ich nehme Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich vor allen Amts-, Land,- und Oberlandesgerichten wahr.
Ich kann Ihnen nicht in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung) behilflich sein, werde Ihnen aber gern einen kompetenten und erfahrenen Kollegen empfehlen.
Ich lege Wert darauf, mit meinen Mandanten im ersten Gespräch auch die Kosten meiner Tätigkeit zu besprechen. Auf diese Weise entstehen gar nicht erst Missverständnisse über die Höhe meiner Vergütung oder aber gar Ärger bei der Übersendung meiner Kostenrechnung.