Verkehrsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Buxtehude.

Ich möchte Ihnen weiterhelfen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Verkehrsunfallrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall, sind geschockt und wissen nicht recht, was zu tun ist.

Idealerweise haben Sie, wenn Personen verletzt wurden oder über Beschwerden  klagen, oder sehr hoher Sachschaden entstanden ist, die Polizei angerufen, sich die Kennzeichen der beteiligten  Fahrzeuge notiert, mit den Unfallbeteiligten die Personalien und ggf. die Versicherungsdaten  ausgetauscht und Bilder von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen mit Kennzeichen gefertigt und dann …
… sind viele Fragen offen, die ich ihnen beantworten kann. Ihr Fahrzeug ist beschädigt oder ein Totalschaden. Sie  haben Beschwerden oder sind gar verletzt.

Ich werde für Sie, unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens, folgende Schadenersatzansprüche prüfen und bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.

Sachschaden

bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert oder Reparatur bei Beachtung der 130%-Regel ansonsten die Reparaturkosten

Fahrzeugschaden

bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert oder Reparatur bei Beachtung der 130%-Regel ansonsten die Reparaturkosten

Sachverständigenkosten

Auswahl des Sachverständigen, den Sie nicht über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auswählen müssen

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Abschleppkosten

Fahrtkosten, An- und Abmeldekosten und Kostenpauschale

Personenschaden, wenn Sie verletzt worden sind:

  • Schmerzensgeld 

  • Heilbehandlungskosten
  • Fahrtkosten 

  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfallschaden

Wenn die Haftung streitig ist und/oder die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht reguliert, nehme ich für Sie, soweit Sie möchten, Kontakt bei Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung auf, damit der Fahrzeugschaden abgewickelt werden kann

Rechtsanwaltskosten sind Teil des Schadenersatzanspruches
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat im Rahmen der Haftung und soweit sie reguliert, die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten aus dem regulierten Betrag zu zahlen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wenn Sie im Straßenverkehr einen Unfall verschuldet haben sollen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß vorliegen soll, so vertrete ich Sie auch im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren.

Meine Beratung und Tätigkeit schützt Sie vor voreiligen und nicht interessengerechten Entscheidungen von Behörden und Gerichten.

Persönliche Beratung vor Ort

Ich lege Wert darauf, mit meinen Mandanten im ersten Gespräch auch die Kosten meiner Tätigkeit zu besprechen. Auf diese Weise entstehen gar nicht erst Missverständnisse über die Höhe meiner Vergütung oder aber gar Ärger bei der Übersendung meiner Kostenrechnung. Sie können sich auch vorab unter dem Punkt Vergütung informieren.

Aktuelle Rechtsprechung

Straßenverkehr Anscheinsbeweis

Kein Anscheinsbeweis zulasten eines rückwärts ausparkenden Kfz bei möglichem Stillstand vor der Kollision StVG § … Weiterlesen …

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